Im Laufe der Zeit gibt es bei einem Paar, einer Familie, in einem Arbeitsteam immer wieder Veränderungen, die dazu führen, dass neue Regelungen und Absprachen notwendig sind. Das können neue Familienkonstellationen (Geburt eines Kindes, Auszug eines Kindes, Pflegebedürftigkeit eines Elternteils…), veränderte Arbeitsbedingungen (Erwerbstätigkeit von beiden Partnern, Stellenwechsel, Arbeitslosigkeit…) finanzielle oder andere Gründe sein.
Sachliche Konflikte werden häufig durch emotionale Auseinandersetzungen verschärft und führen manchmal zu erbitterten Streitigkeiten. Eine gute Alternative zu endlosen und unproduktiven Streitigkeiten oder schweigendem Aushalten und Ausharren bietet die Familienmediation an.
Ziel der Mediation
Das Ziel der Mediation ist es, mit Hilfe eines neutralen Vermittlers, der Mediatorin oder des Mediators, individuelle und interessengerechte Lösungen zu finden. Diese werden von den Parteien selbst erarbeitet. Die Mediatorin unterstützt die Verhandlungen, ohne selbst zu entscheiden. Sie ist weder Richter, noch Therapeut, sondern Vermittlerin, die die Rahmenbedingungen für eine vertrauliche Verhandlungssituation schafft. Auf diesem Weg kann eine von allen Parteien eigenverantwortlich und fair ausgehandelte Regelung gefunden werden, die in einem verbindlichen Memorandum oder Protokoll schriftlich festgelegt wird.
Anlass für eine Familienmediation
Die Familienmediation ist das geeignete Verfahren zur Regelung von familiären Konflikten in ehelichen, nichtehelichen und nachehelichen Beziehungen, in denen sachliche Lösungen angestrebt werden. Die Inhalte werden von den beteiligten Parteien festgelegt. Verhandlungen in der Mediation setzen Gesprächs- und Einigungsbereitschaft sowie die Fähigkeit aller Partner voraus, grundsätzlich eigenverantwortlich und selbstbestimmt für die eigenen Interessen einzustehen.
In einer Trennungssituation kann durch die Mediation darüber hinaus z.B. eine gute Lösung für die Belange der Kinder gefunden werden. Die Mediation erspart hier in einer Vielzahl von Fällen auch Geld und Zeit gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Anmeldung und Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Bistum Münster bietet ein flächendeckendes Netz von qualifizierten Mediatorinnen und Mediatoren, die nach den bundeseinheitlichen Standards der "Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation" (BAFM) ausgebildet sind.
Um sich anzumelden wenden Sie sich einfach an eine Beratungsstelle, in der eine Mediatorin oder ein Mediator tätig ist.
Kosten der Mediation
In privaten Mediationspraxen werden Honorarsätze von 80 – 200 € pro Stunde berechnet. In der Beratungsstelle werden die Kosten durch den Träger übernommen, es wird aber eine Beteiligung in Form einer Spende gewünscht. Die Höhe der Spende liegt im Ermessen der Ratsuchenden. Je nachdem wie viele Fragen zu klären sind beträgt die Dauer des Mediationsverfahrens zwischen 3 und 10 Sitzungen.
Stellen mit ausgebildeten Mediatorinnen und Mediatoren
Ahaus: Michael Glaremin
Ahlen: Lisa Frings, Sandra Middendorf
Beckum: Lisa Frings, Sandra Middendorf
Coesfeld: Petra Küpers, Jane Schulze Scholle
Datteln-Ostvest: Antje Volpert
Dorsten: Beate Borgmann
Dülmen: Monika Holtkamp, Mandana Rommen
Emsdetten: Ingrid Brauckmann-Janning
Greven: Ingrid Brauckmann-Janning
Kreis Kleve: Karola Ritter, Andreas Heimbach
Lünen: Ingrid Löblein
Marl: Beate Borgmann, Ute Bücker
Münster: Monika Dallmöller
Oelde: Lisa Frings
Recklinghausen: Ute Bücker, Antje Volpert
Steinfurt: Monika Seeger
Warendorf: Lisa Frings
Ablauf einer Mediation
In der Mediation wird der Wunsch der Parteien gefördert, eine faire Regelung und sachgerechte Lösung bei Streitfragen zu erreichen.
Folgender Ablauf hat sich dabei bewährt:
Erstgespräch
Zunächst ist zu klären, ob die Mediation für die Betreffenden überhaupt das geeignete Verfahren ist. Im Erstgespräch erhalten die Parteien zunächst Informationen über:
• Die Mediation und alternative Konfliktlösungsmodelle
• Ziel und Verlauf des Mediationsverfahrens
• Kosten der Mediation
Stellt sich heraus, dass für das Paar, die Familie, die Klärung der Beziehung im Vordergrund steht, kommt statt oder vor einer Mediation eine Beratung oder Therapie in Betracht. In einem Team kann statt Mediation auch Supervision sinnvoll sein. Die Parteien lernen danach die Grundsätze und Spielregeln der Mediation kennen und klären die Frage, ob sie mit der Mediatorin zusammenarbeiten können und wollen. Wenn sich die Parteien entschieden haben die Mediation durchzuführen, schließen sie einen Mediationsvertrag, in dem die Grundregeln der Mediation und die jeweiligen Anteile an den entstehenden Kosten festgehalten werden.
Themensammlung
Die Beteiligten stellen in einem weiteren Schritt die Themen zusammen, die jeder von ihnen in der Mediation behandeln möchte. Beispiele sind:
• Betreuung und Versorgung der Kinder
• Engagement im Haushalt
• Urlaubsplanung/Urlaubszeiten
• Finanzen
• Freizeitregelungen
• Arbeitsverteilung
Weiter verständigen sich die Parteien auf eine Reihenfolge, in der mögliche Themen bearbeitet werden. Manchmal gibt es wichtige Fragen, für die zunächst Übergangsregelungen vereinbart werden müssen. Geklärt wird außerdem, ob es für einzelne Themen notwendig ist, weitere Informationen einzuholen um die anstehenden Themen bearbeiten zu können.
Bedürfnisse und Interessen
Die Mediatorin achtet darauf, dass jeder Beteiligte seine Sichtweisen zu dem jeweiligen Thema ausführlich darstellen und erläutern kann. Ziel dabei ist es, dass sich alle Beteiligten über ihre Wünsche und Bedürfnis im Klaren sind. Je klarer jeder über seine Interessen Bescheid weiß, desto leichter sind Lösungen zu finden, mit denen alle Betroffenen einverstanden sind.
Optionen entwickeln
Die Beteiligten entwickeln nun mit Hilfe der Mediatorin denkbare Lösungsmöglichkeiten, die den Bedürfnissen und Interessen aller Seiten gerecht werden. Diese Optionen sind zunächst nur Möglichkeiten, so dass hier auch Raum für neue, ungewöhnliche Ideen ist.
Fairness- und Gerechtigkeitskriterien
Verbindlich sind für alle Menschen nur die Absprachen, die den subjektiven Gerechtigkeitskriterien entsprechen. Unsere Vorstellungen davon, was fair und gerecht ist, ist geprägt von gesellschaftlichen, kulturellen und religiösen Normen ebenso, wie von Wertvorstellungen unserer Herkunftsfamilie. Oft ist es in der Mediation sinnvoll, sich über die eigenen Gerechtigkeitskriterien zu verständigen, damit die zu schließenden Vereinbarungen von allen Beteiligten als fair und gerecht empfunden werden.
Verhandeln
Unter der Mithilfe der Mediatorin erarbeiten die Beteiligten anschließend eine Vereinbarung zu den einzelnen Themen. Sie überprüfen dabei u.a., ob in den angedachten Lösungen die zuvor festgestellten Interessen und Bedürfnisse ausreichend berücksichtigt sind. Die Mediatorin unterstützt sie darin, Schwierigkeiten und Blockaden bei der Verhandlung zu überwinden und zu einen gemeinsamen erfolgreichen Ergebnis zu kommen.
Manchmal macht es dabei Sinn auch zeitlich befristete Vereinbarungen zu treffen.
Abschlussvereinbarung
Die zu den einzelnen Themen erarbeiteten Regelungen werden schließlich zusammengefasst und in Form eines Protokolls von allen Beteiligten unterschrieben. Gibt es Bereiche, in denen Rechtsfragen eine Rolle spielen kann es vorher notwendig sein, einen Beratungsanwalt hinzu zu ziehen